Rechtsprechung
SG Dresden, 18.06.2013 - S 28 AS 3306/13 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung eines nicht in Anspruch genommenen Darlehens beim nach SGB II einzusetzenden Einkommen; Gesamtbedarf einer aus alleinerziehendem Elternteil und Kind bestehenden Bedarfsgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an …
Auszug aus SG Dresden, 18.06.2013 - S 28 AS 3306/13
Zwar ist dem Antragsgegner zuzugeben, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung auch den Darlehensanteil einer AFBG-Förderung als Einkommen anrechnen will (Urteil des BSG vom 16.2.2012, B 4 AS 94/11 R), abweichend von der sonstigen Anrechnungsfreiheit bei Einnahmen aus in Anspruch genommenen Darlehen. - LSG Baden-Württemberg, 05.10.2012 - L 9 AS 3208/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …
Auszug aus SG Dresden, 18.06.2013 - S 28 AS 3306/13
Vielmehr ist ein Antragsteller auch bei einem Verstoß gegen seine Pflichten zur Inanspruchnahme vorrangiger Sozialleistungen und anderer Einnahmen zur Bedarfsdeckung und zur Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit (§§ 2, 9 Abs. 1, 12a SGB II) zunächst einmal hilfebedürftig im Sinne von §§ 7 Abs. 1, 9 SGB II, ohne dass aus dieser Pflichtverletzung unmittelbar ein Leistungsausschluss folgt (vgl. Beschluss des LSG NRW vom 11.4.2012, L 19 AS 544/12 B ER; Beschluss des LSG BaWü vom 5.10.2012, L 9 AS 3208/12 ER -B). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2012 - L 19 AS 544/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus SG Dresden, 18.06.2013 - S 28 AS 3306/13
Vielmehr ist ein Antragsteller auch bei einem Verstoß gegen seine Pflichten zur Inanspruchnahme vorrangiger Sozialleistungen und anderer Einnahmen zur Bedarfsdeckung und zur Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit (§§ 2, 9 Abs. 1, 12a SGB II) zunächst einmal hilfebedürftig im Sinne von §§ 7 Abs. 1, 9 SGB II, ohne dass aus dieser Pflichtverletzung unmittelbar ein Leistungsausschluss folgt (vgl. Beschluss des LSG NRW vom 11.4.2012, L 19 AS 544/12 B ER; Beschluss des LSG BaWü vom 5.10.2012, L 9 AS 3208/12 ER -B).